Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Canis Bonus (Yvonne Linke)

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule Canis Bonus, Inhaberin: Frau Yvonne Linke (im folgenden „Hundeschule“ genannt) und denjenigen, die die Angebote der Hundeschule (wie z.B. Einzel- oder Gruppenstunden, Workshops, Seminare, Veranstaltungen etc.) nutzen (im folgenden „Kunden“ genannt.  

§ 1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind die Angebote der Hundeschule:

  • Einzeltraining
  • Gruppenstunden
  • Trailen
  • BAT (Leinenaggressionstraining)
  • Vorträge
  • Workshops
  • Seminare
  • Intensivkurse 
  • Sonderveranstaltungen
  • Beratungsleistungen
  • Hausbesuche
  • alle anderen Angebote der Hundeschule 

Der Ort der Erbringung der jeweiligen Leistung wird von der Hundeschule – ggf. in Absprache mit dem Kunden – festgelegt.

§ 2 Vertragsinhalt

Der Vertrag, der zwischen den Kunden und der Hundeschule geschlossen wird, ist ein Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611ff BGB. Die Hundeschule schuldet nur die Erbringung der Dienstleistung. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Das Training in der Hundeschule reicht in der Regel nicht aus so dass der Kunde mit seinem Hund auch privat das Erlernte üben und festigen sollte. Eine Erfolgsgarantie wird ausdrücklich nicht gegeben.

§ 3 Trainingsbedingungen

Grundsätzlich findet das Training nur mit volljährigen Kunden statt. Ausnahmen sind mit der Hundeschule abzusprechen.

Das Training findet gewaltfrei statt. Die Hundeschule arbeitet nach dem Prinzip der positiven Verstärkung. Das Training findet nur mit einem Geschirr statt, nicht mit einem Halsband. Ausnahmen davon müssen mit der Hundeschule abgesprochen und von dieser genehmigt werden. 

Es werden nur Hunde ins Training aufgenommen, die grundimmunisiert sind und die über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Auf Verlangen der Hundeschule sind der Impfpass und die Versicherungspolice vorzulegen. 

Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule vor Trainingsbeginn mitzuteilen, ob der Hund chronische Erkrankungen oder andere Verhaltensauffälligkeiten hat, damit die Hundeschule in der Lage ist, den Hund unter Berücksichtigung der Erkrankung oder Auffälligkeit zu trainieren und ggf. die passende Trainingsgruppe zu finden. Hunde mit ansteckenden Krankheiten werden zum Schutz der anderen Hunde nicht in Gruppen trainiert. Der Kunde ist verpflichtet, das vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Sollte eine Hündin läufig sein, findet das Training nur in Absprache mit der Hundeschule statt, um einen regulären Trainingsbetrieb zu ermöglichen.

Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Die Hundeschule behält sich jedoch vor, bei unwetterartigen oder schlichtweg nicht mehr zumutbaren Wetterbedingungen das Training abzusagen. Der Termin wird dann nach Wahl der Hundeschule entweder nachgeholt oder die Kunden erhalten bereits bezahlte Gebühren erstattet. Sollte der Kunde am Ersatztermin nicht teilnehmen können, erhält er bereits bezahlte Gebühren erstattet.

Stunden die vom Kunden nicht mindestens 48 Std. vorher abgesagt werden, müssen voll bezahlt werden.

§ 4 Trainingsinhalte

Die Hundeschule bietet Einzel- und Gruppenstunden an. Die Hundeschule entscheidet in Absprache mit den Kunden, in welcher Gruppenstunde der Hund trainieren kann. Die Hundeschule sucht vorrangig eine Gruppe aus, zu der der Hund des Kunden passt und in der ein ordnungsgemäßes Training möglich ist.

Darüber hinaus werden offene Gruppen angeboten sowie Workshops, Intensivtrainings und Seminare zu verschiedenen Themen, zu denen eine gesonderte Anmeldung erforderlich ist. 

§ 5 Vertragsverhältnis

Grundsätzlich ist jeder Kunde, der die Dienstleistung der Hundeschule in Anspruch nimmt, zur Zahlung der Dienstleistung verpflichtet. Die Preise für die jeweiligen Leistungen sind auf der Homepage veröffentlicht und werden auch in den Verträgen mit angegeben.

a) Einzelstunden

Die Hundeschule bietet Training in Einzelstunden an. Es ist möglich, einzelne Trainingsstunden zu buchen oder einen Vertrag über eine Fünfer- oder Zehnerkarte abzuschließen.

aa) Einzelne Trainingsstunden

Einzelstunden sind nach Ende der Stunde in bar zu bezahlen. Alternativ kann der Kunde den Betrag auch vorab überweisen. Die Zahlung ist am Tag der genommenen Einzelstunde zur Zahlung fällig.

Sollte die Stunde aus einem von der Hundeschule zu vertretenden Umstand entfallen, so hat die Hundeschule keinen Anspruch auf Bezahlung bzw. muss die Hundeschule den vereinnahmten Betrag zurückerstatten. 

Sollte die Stunde aus einem vom Kunden zu vertretenden Umstand entfallen und der Kunde nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt haben, so ist die Stunde gleichwohl zu bezahlen. Die Hundeschule reserviert den Termin und kann die Stunde nicht kurzfristig neu vergeben. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden als die Kosten für die Schulstunde nachzuweisen. 

Notfälle wie z.B. akute Erkrankungen oder Unfälle des Hundes oder des Kunden sind von dieser Regelung ausgenommen.

Einzelstunden sind einzeln buchbar und auch je Stunde zu bezahlen. Eine Kündigung bzw. Abbruch des Trainings ist daher jederzeit möglich.

bb) Fünfer- und Zehnerkarten für Einzelstunden

Die Hundeschule bietet für das Training ein Einzelstunden Fünfer- oder Zehnerkarten an. Die Karte ist jeweils bei Erwerb zu zahlen und in der ersten genommenen Stunde im Ganzen zur Zahlung fällig. 

Die Fünferkarte ist ab dem Erwerb für zwei Monate gültig. Stunden, die innerhalb der zwei Monate ab dem Erwerb nicht genommen werden, verfallen. In Absprache mit der Hundeschule ist es möglich, z.B. bei längerer Krankheit des Hundes oder anderen wichtigen Gründen die Gültigkeitsdauer zu verlängern. 

Die Zehnerkarte ist ab dem Erwerb für vier Monate gültig. Stunden, die innerhalb der vier Monate ab dem Erwerb nicht genommen werden, verfallen. In Absprache mit der Hundeschule ist es möglich, z.B. bei längerer Krankheit des Hundes oder anderen wichtigen Gründen die Gültigkeitsdauer zu verlängern. 

Sollte der Kunde aus eigenem Entschluss heraus die 5 bzw. 10 Stunden nicht in Anspruch nehmen und das Training abbrechen, wird kein Geld zurückerstattet.  Der Vertrag über die Zehnerkarte ist ordentlich nicht kündbar. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Hund verstirbt oder aufgrund einer dauerhaften Erkrankung nicht mehr am Training teilnehmen kann.  Kein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn sich der Kunde dazu entscheidet, zukünftig bei einer anderen Hundeschule Kunde zu werden.

Sollte die Hundeschule die Leistungen innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht erbringen können (z.B. aufgrund Erkrankung oder Urlaub), so können die nicht genommenen Stunden innerhalb der auf die Gültigkeitsdauer folgenden zwei Monate in Anspruch genommen werden. Dies gilt sowohl für die Fünfer- als auch für die Zehnerkarten.

Sollte die Hundeschule die Leistungen ab dem Erwerb dauerhaft (mindestens 6 Monate lang) die Dienstleistung über die 10 Schulstunden nicht erbringen können (z.B. aufgrund schwerer Erkrankung), so hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Stunden.

Die Hundeschule notiert für den Kunden die Anzahl der geleisteten Stunden. Im Streitfall gelten die Aufzeichnungen der Hundeschule als ordnungsgemäß und sind der Abrechnung zugrunde zu legen. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Gegenbeweis anzutreten und nachzuweisen, dass mehr oder weniger Stunden geleistet wurden. 

b) Gruppenstunden

Die Hundeschule bietet auch Training in Gruppenstunden an. Es gibt sog. „offene Gruppen“, an denen jeder teilnehmen kann und feste Trainingsgruppen, deren Teilnehmer von der Hundeschule eingeteilt werden. Es ist möglich, einzelne Trainingsstunden zu buchen, eine  Zehnerkarte zu buchen oder einen Vertrag über 3 bzw. 6 Monate abzuschließen.

aa) Offene Gruppen

Die Hundeschule bietet die Teilnahme an sog. „offenen Gruppen“ ohne vertragliche Bindung an. Der Preis dafür ist jeweils nach der Gruppenstunde in bar an die Hundeschule zu bezahlen.

bb) Einzelne Gruppenstunden

Grundsätzlich ist die regelmäßige Teilnahme an Gruppenstunden empfehlenswert. Eine einzelnen Gruppenstunde kann u.a. in Absprache mit der Hundeschule genommen werden, wenn noch nicht feststeht, ob der Hund in die Gruppe passt. Diese Gruppenstunde ist dann im Anschluss an die Stunde direkt in bar zu zahlen oder vorab zu überweisen.

cc) Zehnerkarten für Gruppenstunden

Die Hundeschule bietet für das Training Zehnerkarten an. Die Zehnerkarte gilt für zehn Gruppenstunden und ist bei Erwerb  zu zahlen. Die Zahlung ist in der ersten genommenen Stunde aus der Zehnerkarte im Ganzen zur Zahlung fällig. Die Hundeschule ist bereit, diese Stunden auch zu erbringen. 

Die Zehnerkarte ist ab dem Erwerb für vier Monate gültig. Stunden, die innerhalb der vier Monate ab dem Erwerb nicht genommen werden, verfallen. In Absprache mit der Hundeschule ist es möglich, z.B. bei längerer Krankheit des Hundes oder anderen wichtigen Gründen die Gültigkeitsdauer zu verlängern. 

Sollte der Kunde aus eigenem Entschluss heraus die 10 Stunden nicht in Anspruch nehmen und das Training abbrechen, wird kein Geld zurückerstattet.  Der Vertrag über die Zehnerkarte ist ordentlich nicht kündbar. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Hund verstirbt oder aufgrund einer dauerhaften Erkrankung nicht mehr am Training teilnehmen kann.  Kein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn sich der Kunde dazu entscheidet, zukünftig bei einer anderen Hundeschule Kunde zu werden.

Sollte die Hundeschule die Leistungen innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht erbringen können (z.B. aufgrund Erkrankung oder Urlaub), so können die nicht genommenen Stunden innerhalb der auf die Gültigkeitsdauer folgenden zwei Monate in Anspruch genommen werden.

Sollte die Hundeschule die Leistungen ab dem Erwerb dauerhaft (mindestens 6 Monate lang) die Dienstleistung über die 10 Schulstunden nicht erbringen können (z.B. aufgrund schwerer Erkrankung), so hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Stunden.

Die Hundeschule notiert für den Kunden die Anzahl der geleisteten Stunden. Im Streitfall gelten die Aufzeichnungen der Hundeschule als ordnungsgemäß und sind der Abrechnung zugrunde zu legen. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Gegenbeweis anzutreten und nachzuweisen, dass mehr oder weniger Stunden geleistet wurden. 

dd) Laufzeitverträge für Gruppenstunden ( 3 oder 6 Monate)

Die Hundeschule bietet den Abschluss von Verträgen für das Training über eine Laufzeit von 3 und 6 Monaten an. Der Vertrag bezieht sich jeweils auf eine bestimmte Gruppenstunde zu einem festen Termin in der Woche. Sollte der Hund an dieser Gruppenstunde nicht teilnehmen können, bietet die Hundeschule die Möglichkeit, an einem Ersatztermin in einer anderen Gruppe in der gleichen Kalenderwoche teilzunehmen, sofern es eine geeignete Gruppenstunde gibt und der Hund mit den anderen festen Teilnehmern verträglich ist.

Sollte der Kunde aus eigenem Entschluss heraus den Vertrag nicht erfüllen und das Training abbrechen, wird kein Geld zurückerstattet.  Der Laufzeitvertrag ist ordentlich nicht kündbar. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Hund verstirbt oder aufgrund einer dauerhaften Erkrankung nicht mehr am Training teilnehmen kann.  Kein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn sich der Kunde dazu entscheidet, zukünftig bei einer anderen Hundeschule Kunde zu werden.

Sollte die Hundeschule die Leistungen ab dem Erwerb dauerhaft (mindestens 6 Monate lang) die Dienstleistung im Rahmen des Laufzeitvertrages nicht erbringen können (z.B. aufgrund schwerer Erkrankung), so hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Stunden.

c) Fährtenkurs / Man-Trail

Die Hundeschule bietet neben Einzel- und Gruppenstunden auch einen Fährtenkurs / Man-Trail an.

aa) Einzelstunde

Einzelstunden sind nach Ende der Stunde in bar zu bezahlen. Alternativ kann der Kunde den Betrag auch vorab überweisen. Die Zahlung ist am Tag der genommenen Einzelstunde zur Zahlung fällig.

Sollte die Stunde aus einem von der Hundeschule zu vertretenden Umstand entfallen, so hat die Hundeschule keinen Anspruch auf Bezahlung bzw. muss die Hundeschule den vereinnahmten Betrag zurückerstatten. 

Sollte die Stunde aus einem vom Kunden zu vertretenden Umstand entfallen und der Kunde nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt haben, so ist die Stunde gleichwohl zu bezahlen. Die Hundeschule reserviert den Termin und kann die Stunde nicht kurzfristig neu vergeben. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden als die Kosten für die Schulstunde nachzuweisen. 

Notfälle wie z.B. akute Erkrankungen oder Unfälle des Hundes oder des Kunden sind von dieser Regelung ausgenommen.

Einzelstunden sind einzeln buchbar und auch je Stunde zu bezahlen. Eine Kündigung bzw. Abbruch des Trainings ist daher jederzeit möglich.

bb) Zehnerkarten

Die Hundeschule bietet für den Fährtenkurs / Man-Trail Zehnerkarten an. Die Zehnerkarte gilt für zehn Stunden und ist bei Erwerb zu zahlen. Die Zahlung ist in der ersten genommenen Stunde aus der Zehnerkarte im Ganzen zur Zahlung fällig. Die Hundeschule ist bereit, diese Stunden auch zu erbringen. 

Die Zehnerkarte ist unbegrenzt gültig. 

Sollte der Kunde aus eigenem Entschluss heraus die 10 Stunden nicht in Anspruch nehmen und das Training abbrechen, wird kein Geld zurückerstattet.  Der Vertrag über die Zehnerkarte ist ordentlich nicht kündbar. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Hund verstirbt oder aufgrund einer dauerhaften Erkrankung nicht mehr am Training teilnehmen kann.  Kein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn sich der Kunde dazu entscheidet, zukünftig bei einer anderen Hundeschule Kunde zu werden.

Sollte die Hundeschule die Leistungen ab dem Erwerb dauerhaft (mindestens 6 Monate lang) die Dienstleistung über die 10 Stunden nicht erbringen können (z.B. aufgrund schwerer Erkrankung), so hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Stunden.

Die Hundeschule notiert für den Kunden die Anzahl der geleisteten Stunden. Im Streitfall gelten die Aufzeichnungen der Hundeschule als ordnungsgemäß und sind der Abrechnung zugrunde zu legen. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Gegenbeweis anzutreten und nachzuweisen, dass mehr oder weniger Stunden geleistet wurden. 

d) BAT (Leinenaggressionstraining)

Die Hundeschule bietet auch BAT (Leinenaggressionstraining) an.

aa) Einzelstunde

Einzelstunden sind nach Ende der Stunde in bar zu bezahlen. Alternativ kann der Kunde den Betrag auch vorab überweisen. Die Zahlung ist am Tag der genommenen Einzelstunde zur Zahlung fällig.

Sollte die Stunde aus einem von der Hundeschule zu vertretenden Umstand entfallen, so hat die Hundeschule keinen Anspruch auf Bezahlung bzw. muss die Hundeschule den vereinnahmten Betrag zurückerstatten. 

Sollte die Stunde aus einem vom Kunden zu vertretenden Umstand entfallen und der Kunde nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt haben, so ist die Stunde gleichwohl zu bezahlen. Die Hundeschule reserviert den Termin und kann die Stunde nicht kurzfristig neu vergeben. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden als die Kosten für die Schulstunde nachzuweisen. 

Notfälle wie z.B. akute Erkrankungen oder Unfälle des Hundes oder des Kunden sind von dieser Regelung ausgenommen.

Einzelstunden sind einzeln buchbar und auch je Stunde zu bezahlen. Eine Kündigung bzw. Abbruch des Trainings ist daher jederzeit möglich.

bb) Zehnerkarten

Die Hundeschule bietet für das BAT Zehnerkarten an. Die Zehnerkarte gilt für zehn Stunden und ist bei Erwerb zu zahlen. Die Zahlung ist in der ersten genommenen Stunde aus der Zehnerkarte im Ganzen zur Zahlung fällig. Die Hundeschule ist bereit, diese Stunden auch zu erbringen. 

Die Zehnerkarte ist unbegrenzt gültig. 

Sollte der Kunde aus eigenem Entschluss heraus die 10 Stunden nicht in Anspruch nehmen und das Training abbrechen, wird kein Geld zurückerstattet.  Der Vertrag über die Zehnerkarte ist ordentlich nicht kündbar. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Hund verstirbt oder aufgrund einer dauerhaften Erkrankung nicht mehr am Training teilnehmen kann.  Kein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn sich der Kunde dazu entscheidet, zukünftig bei einer anderen Hundeschule Kunde zu werden.

Sollte die Hundeschule die Leistungen ab dem Erwerb dauerhaft (mindestens 6 Monate lang) die Dienstleistung über die 10 Stunden nicht erbringen können (z.B. aufgrund schwerer Erkrankung), so hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Stunden.

Die Hundeschule notiert für den Kunden die Anzahl der geleisteten Stunden. Im Streitfall gelten die Aufzeichnungen der Hundeschule als ordnungsgemäß und sind der Abrechnung zugrunde zu legen. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Gegenbeweis anzutreten und nachzuweisen, dass mehr oder weniger Stunden geleistet wurden. 

e) Workshops, Kurse Seminare, Vorträge, Sonderveranstaltungen

Die Hundeschule bietet neben den normalen Schulstunden auch Workshops, Kurse, Seminare, Vorträge und Sonderveranstaltungen an.

Die jeweilige Gebühr wird mit der Anmeldung zum Workshop etc. zur Zahlung fällig. Die Anmeldung ist also verbindlich. Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande und die Hundeschule hat einen Anspruch auf Vergütung. Teilnehmen darf am Workshop nur derjenige, der die Gebühr auch bezahlt hat.

Sollte der Kunde die Teilnahme doch wieder absagen, so bleibt der Anspruch der Hundeschule auf die Gebühr grundsätzlich trotzdem bestehen. Die Hundeschule plant mit der Zahl der Anmeldung und bereitet die Workshops etc. nur vor, wenn genügend Anmeldungen vorliegen. 

Bei einer Absage bis zu 14 Tage vor Beginn des Workshops etc. ermäßigt sich der zu zahlende Beitrag auf 50 % der Kursgebühren. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Beginn des Workshops etc. eingehen, werden  die vollen Kursgebühren berechnet, da der Platz im Kurs für den jeweiligen Hund bzw. Kunden freigehalten wird und in der Regel nicht so kurzfristig anderweitig vergeben werden kann.

Kurse, Workshops etc., die aus mehreren Stunden bestehen und die Stunden jeweils einzeln buchbar sind, gilt sinngemäß die gleiche Regelung, allerdings bezogen auf die jeweilige Stunde.

Ausnahmen hiervon gelten nur, wenn für die Absage ein wichtiger Grund (z.B. Erkrankung oder Unfall) vorliegt. Fällt der Kurs etc. aus von der Hundeschule zu vertretenden Gründen aus, sind die bereits vereinnahmten Kursgebühren an die Kunden zurückzuerstatten.

§ 6 Haftung der Hundeschule

Die Teilnahme an den Hundeschulstunden erfolgt afu eigene Gefahr. Die Haftung der Hundeschule aus der Verletzung von vertraglichen Pflichten oder aus Delikt wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung aus einfacher oder leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. 

Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leib und Leben des Kunden oder von Hauptpflichten des Vertrages, die die Erreichung des Vertragszweckes gefährden und auch nicht bei Ersatz von Verzugsschäden. Insofern haftet die Hundeschule für alle Arten von Fahrlässigkeit und Vorsatz. 

Die Regelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

§ 7 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet sowohl im Rahmen seiner Tierhalterhaftung als auch für Schäden, die durch sein Verhalten oder das Verhalten seines Hundes entstanden sind. Der Kunde versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Ferner versichert der Kunde, dass der Hund keine ansteckende Krankheit hat, durch die er die anderen Hunde und/oder Kunden gefährden oder infizieren könnte. Die Hundeschule ist insofern von jeder Haftung befreit, wenn der Kunde falsche Angaben macht.

§ 8 Ton- und Bildaufnahmen

Die Aufzeichnung von Ton und/oder Bild von Trainingsstunden, Workshops etc., sind nur nach Absprache mit der Hundeschule gestattet. Ebenso deren Veröffentlichung auf Facebook etc..

Die Hundeschule behält sich vor, selbst von ihren Trainingsstunden und Veranstaltungen Ton-und/oder Bildaufnahmen zu fertigen und zu Werbezwecken auch auf Facebook, Instagram, auf der Homepage oder anderen Medien zu veröffentlichen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich der Kunde bei Teilnahme am Training damit einverstanden erklärt, dass auch Fotos/Filme von ihm bzw. seinem Hund veröffentlicht werden. Wenn er das nicht möchte, hat er die Möglichkeit, dies der Hundeschule mitzuteilen. Die Hundeschule hat den Widerspruch des Kunden zu berücksichtigen.

§ 9 Unterlagen

Der Kunde darf Unterlagen, die er im Rahmen von Workshops, Seminaren etc., von der Hundeschule oder externen Referenten erhalten hat,  nicht für andere als private Zwecke verwenden, da diese urheberrechtlich geschützt sind.

§ 10 Datenschutz

Zum Datenschutz wird auf die auf der Homepage (www.canis-bonus-hundeschule.com) veröffentlichte Datenschutzerklärung der Hundeschule Bezug genommen.

§ 11 Widerrufsrecht

Grundsätzlich besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen (u.a. Hundeschulbesuche), wenn der Vertrag einen konkreten Termin oder Zeitraum für die Erbringung von Leistungen vorsieht, kein Widerrufsrecht. Die Buchung von Schulstunden, Seminaren, Workshops etc. mit einem konkreten Termin, ist also verbindlich und kann nicht widerrufen werden.

Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden und bei Fernabsatzverträgen gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierüber werden die Kunden wie folgt belehrt:

Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hundeschule Canis Bonus, Yvonne Linke, Erlenhofweg 6, 86498 Bebenhausen, Email:  yvonne.linke@googlemail.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder Email), über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren Sie können dafür das beigefügte Musterwiderrufssschreiben verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen zurückzugewähren. Wir weisen Sie allerdings darauf hin, dass Sie Wertersatz für die von uns erbrachten Dienstleistungen nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt zu leisten haben, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ende der Widerrufsfrist mit unserer Dienstleistung beginnen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der anderen Regelungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Regelung kommt die Regelung zum Tragen, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt, ersatzweise die gesetzliche Regelung.